Thomas Wüllenweber
Thomas Wüllenweber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er arbeitet seit dem 01.01.2001 als Rechtsanwalt und ist im April 2002 in die Kanzlei Decruppe & Kollegen eingetreten. Seit dem 01.01.2017 ist Herr Rechtsanwalt Wüllenweber Geschäftsführer der Kanzlei.
Herr Wüllenweber berät und vertritt Betriebs-, Gesamt-, und Konzernbetriebsräte in allen Bereichen des kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind:
- Beratung bei Betriebsänderungen und Umstrukturierungen
- Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Betriebsvereinbarungen zum Thema „Arbeitszeit“
- Betriebsvereinbarungen zum Thema „Gefährdungsbeurteilung“ (mit Schwerpunkt bei den psychischen Belastungen)
- Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von IT
- Beratung zu den Themen „Beschäftigtendatenschutz“ und „DSGVO“
Herr Wüllenweber vertritt Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und ist in zahlreichen Einigungsstellen als Beisitzer für die Betriebsratsseite tätig.
Für seine Betriebs-, Gesamt-, und Konzernbetriebsräte bietet Herr Wüllenweber zudem Inhouse-Schulungen an.
Soweit ihm das kollektive Arbeitsrecht Zeit lässt, ist Herr Wüllenweber auch im Individualarbeitsrecht tätig. Insbesondere führt er Verhandlungen mit Arbeitgebern bei der Beendigung von Arbeitsverhält-nissen und vertritt Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren sowie Entfristungsprozessen.
Herr Wüllenweber ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di.
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