Tagesseminare
BETRVG-UPDATE 2024
Auch im Jahr 2024 bieten wir im November Tagesschulungen für Betriebsräte zum Thema „BetrVG – Update“ an. Diese Schulung wendet sich an Betriebsräte, die bereits Grundkenntnisse im BetrVG haben.
Gemeinsam gehen wir im Rahmen dieser Tagesveranstaltung anhand der neuesten Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts, durch das Betriebsverfassungsgesetz. Anhand der Entscheidungen soll Vergessenes aufgefrischt, Neues erlernt und Ideen für die weitere Arbeit gefunden werden. Begleitend wird es ein Skript geben, aus dem die besprochenen Entscheidungen ersichtlich sind. Selbstverständlich wird wieder genug Platz für Fragen und Diskussionen sein.
oder
mittels beigefügtem Anmeldeformular, das ihr/Sie uns per Telefax unter 02 21 / 56 96 166 übersenden könnt/können
Inhouse-Schulungen
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei besteht in der Tätigkeit der Anwälte als Referenten und Dozenten in der Weiterbildung und Qualifizierung von Betriebsräten. Hierbei legen wir Wert auf die Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaften bzw. die Zusammenarbeit mit den entsprechenden gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen Bildungsträgern.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass - in Ergänzung zu den unverzichtbaren Betriebsräte-grundlagenschulungen und sonstigen betriebsübergreifenden Seminaren - betriebs- oder unternehmensbezogene Inhouse-Schulungen in besonderer Weise geeignet sind, den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Betriebsräte nach juristischer Qualifizierung zu entsprechen.
Wir stehen daher gern für spezielle, auf die Situation des Betriebes/Unternehmens bezogene - d.h. maßgeschneiderte - Schulungen/Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zur Verfügung.
Sollte Interesse an derartigen Schulungen - gleich zu welcher betriebsverfassungsrechtlichen Problematik - bestehen, würden wir uns über eine Anfrage - am schnellsten per E-Mail - sehr freuen. Wir werden uns kurzfristig zwecks inhaltlicher und organisatorischer Abstimmung melden und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.