Dr. Elke Beduhn
Frau Dr. Beduhn ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Seit 2002 ist sie in der Kanzlei tätig. Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialrecht der Universität Münster tätig. Sie ist Autorin der status- und arbeitsrechtlichen Kapitel des Werkes "Das Recht der Kunst- und Kulturschaffenden", München. Ihre Doktorarbeit "Schadensersatz wegen sexuellen Kindesmissbrauchs" ist im Nomos-Verlag erschienen.
Ihre Arbeitsschwerpunkte in der Kanzlei liegen im Individualarbeitsrecht:
- Bestandsschutz, Abwicklung und Abfindung
- Kündigungen, Änderungskündigungen
- Entfristungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Betriebsübergänge
- Arbeitsvertragsrecht
- Versetzungen
- Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche und Fragen von Abmahnung bis Zeugnis
Daneben vertritt Frau Dr. Elke Beduhn auch Betriebsräte in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Frau Dr. Beduhn ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, des Kölner Anwaltvereins, der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV sowie des Deutschen Juristinnenbunds. Ehrenamtlich hat sich Frau Dr. Beduhn beim "Notruf für vergewaltigte und sexuell belästigte Frauen und Mädchen e.V.", Münster und für die Heinrich Böll Stiftung bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten engagiert.
Frau Dr. Beduhn wird im Focus-Spezial „Das ist Ihr Recht“ sowohl im Jahr 2018, 2019, 2020 und im Jahr 2021 als TOP-Anwältin im Fachbereich Arbeitsrecht gelistet.
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